logo logo

AGB

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

  • 1.1. Die H2O Werbung GmbH führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/ Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
  • 1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit der H2O Werbung GmbH sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluß

  • 2.1. Angebote haben immer eine Gültigkeit von maximal 4 Wochen.
  • 2.2. Nebenabreden oder Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per E-Mail, Brief oder Telefax.

§ 3. Terminabsprachen

  • Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

  • Für einen vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an die H2O Werbung GmbH wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall zu entrichten. Sollte kein Preis vereinbart gewesen sein, gilt der aktuelle Stundensatz.

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

  • 5.1. Nach Erhalt der des schriftlichen Auftrages vom Auftraggeber nimmt die H2O Werbung GmbH die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14 Arbeits- tagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Entwurf ist durch einen deutlich sichtbaren „Korrekturabzug“ - Schriftzug entsprechend als Korrektur gekennzeichnet. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.
  • 5.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die übermittlung per E-Mail bevorzugt.
  • 5.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern.Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvor-gaben erbringen, damit die H2O Werbung GmbH diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten.
  • Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot basieren (Webdesign-Projekte (abweichend von der Standard- preisliste), Print, Sonstiges), bieten wir ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (85,00 Euro zzgl. MwSt.).

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

  • 6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende gewerbliche Schutzrechte, wie insbesondere Urheberrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
  • 6.2. Etwaige Ansprüche wegen Verletzungen gewerblicher Schutzrechte, wie insbesondere Urheberrechte gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. 6.3.
  • Der Auftraggeber stellt die H2O Werbung GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die H2O Werbung GmbH stellen wegen
  • eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • 7.1. Jeder an die H2O Werbung GmbH erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
  • 7.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts- gesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.Damit stehen der H2O Werbung GmbH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
  • 7.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der H2O Werbung GmbH weder im Original
  • noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt die H2O Werbung GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  • 7.4. Die H2O Werbung GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der H2O Werbung GmbH.
  • 7.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
  • 7.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  • 7.7. Die H2O Werbung GmbH erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von  der H2O Werbung GmbH für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungs-rechts an einer von der H2O Werbung GmbH erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen - von denen die H2O Werbung GmbH seine Designlizenzen bezieht - grundsätzlich keine Exklusiv- rechte vergeben.
  • 7.8 Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwend- baren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen entnommen.Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens der H2O Werbung GmbH eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber der H2O Werbung GmbH erhoben werden. Außerdem behält sich die H2O Werbung GmbH das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
  • 7.9. Die von der H2O Werbung GmbH erstellten und durch „Korrekturabzug“-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen oder Umsetzungen durch evtl. ausführende Dritte. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, wird eine Konvenzionalstrafe in mind. der dreifachen Höhe fällig.

§ 8. Vergütung

  • 8.1. Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots der H2O Werbung GmbH.
  • 8.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die H2O Werbung GmbH berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

§ 9. Rechnung, Abnahme

  • 9.1. Nach eigenem Ermessen stellt die H2O Werbung GmbH die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung. Die H2O Werbung GmbH stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto zahlbar.
  • 9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch die H2O Werbung GmbH - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. die H2O Werbung GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
  • 9.3. Bei Zahlungsverzug kann die H2O Werbung GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 10. Zahlungsbedingungen

  • Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von sofort nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzüge fällig.

§ 11. Eigentumsvorbehalt

  • An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte für die vereinbarte - in der Regel einmalige - Nutzung eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Abweichungen müssen schriftlich niedergelegt sein.

§ 12. Gewährleistung, Mängel

  • 12.1. Die H2O Werbung GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
  • 12.2. Die H2O Werbung GmbH verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
  • 12.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
  • 12.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der H2O Werbung GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Ausgenommen sind hier Produkte der Werbe- technik, die per Versanddienstleister versendet werden. Hier ist die Ware gleich bei erhalt zu kontrollieren und beim Fahrer/ Bote zu reklamieren. Geschieht dies nicht ist ein erlischt der Anspruch auf Nachbesserung/ersatzlieferung. Das Transportrisiko beim Versendungskauf geht laut § 474 Abs.1 des BGB auf den Besteller über.

§ 13. Haftungsbeschränkungen

  • Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet die H2O Werbung GmbH bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 14. Digitale Daten

  • 14.1. Die H2O Werbung GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber he- rauszugeben.Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. inDesign Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  • 14.2. Hat die H2O Werbung GmbH dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch die H2O Werbung GmbH geändert werden.

§ 15. Widerrufsbelehrung

  • 15.1. Auftraggeber/Verbraucher iSd. § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (Einschreiben Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief-Einschreiben: H2O Werbung GmbH Handelsfof 14a 28816 Stuhr
  • 15.2. Ein Widerruf Ihrer Buchung ist nur bis zum Zeitpunkt des Gestaltungsbeginns möglich, da die Ware kundenspezifisch angefertigt wird [§312d IV (1) BGB].

§ 16. Schlussbestimmungen

  • 16.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die H2O Werbung GmbH die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederver- käufer auftreten und die H2O Werbung GmbH um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
  • 16.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezo-ge- nen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • 16.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der H2O Werbung GmbH
  • 16.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 16.5. Gerichtsstand ist Syke, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent- lich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.
  • 16.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.